Jagdgesellschaft Pfaffberg

Jagdgesellschaft Pfaffberg


Willkommen auf der Seite der Jagdgesellschaft Pfaffberg.

Als Milizjäger sind wir verantwortlich für die Belange der Wildtiere im Raum Pfäffikon ZH sowie teilweise Hittnau.

Wenn Sie Fragen zu unserer Jagdgesellschaft haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
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Verhalten bei Wildunfall
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
  • Nicht zum Wildtier gehen, falls es auf der Unfallstelle liegt.
  • Sofort Polizei verständigen: Rufnummer 117.
  • Unfallstelle nicht verlassen.

Die Polizei ermittelt Ihren Standort und beauftragt einen Jagdaufseher. Dieser kümmert sich um das Wildtier und stellt ein Wildunfall Protokoll für Ihre Versicherung aus.

Der Unfall mit dem Wildtier ist nicht strafbar.

Jedoch: Das Verlassen der Unfallstelle mit Wildtieren ist strafbar (Art. 51 und Art. 92 SVG). Zusätzlich macht man sich bei unterlassener Meldung der Tierquälerei schuldig (Art. 26 TSchG).

Jagdzeiten

Je nach Tierart werden vom Gesetzgeber verschiedene Jagd- und Schonzeiten festgelegt. Dies hängt insbesondere mit der Aufzucht der Jungtiere zusammen.

Das Reh „setzt“ beispielsweise im Frühling seine Jungtiere (Kitze genannt). Somit ist der Muttertierschutz sowie jener des Jungtieres gewährleistet, bis das Jungtier selbständig überleben kann.
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