Verhalten bei Wildunfall
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
- Nicht zum Wildtier gehen, falls es auf der Unfallstelle liegt.
- Sofort Polizei verständigen: Rufnummer 117.
- Unfallstelle nicht verlassen.
Die Polizei ermittelt Ihren Standort und beauftragt einen Jagdaufseher. Dieser kümmert sich um das Wildtier und stellt ein Wildunfall Protokoll für Ihre Versicherung aus.
Der Unfall mit dem Wildtier ist
nicht strafbar.
Jedoch: Das Verlassen der Unfallstelle mit Wildtieren ist strafbar (Art. 51 und Art. 92 SVG). Zusätzlich macht man sich bei unterlassener Meldung der Tierquälerei schuldig (Art. 26 TSchG).